Die öffentlichen Schulen im Sinne des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind für die nachstehend aufgeführten Beschäftigten Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes:
1. Lehrkräfte (einschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter),
2. pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
3. Betreuungspersonal an Sonderschulen und
4. Verwaltungs- und technisches Personal an Schulen in Landesträgerschaft. |